Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeine Geschäftebedingungen gelten für alle Geschäfte mit Steel Products Aage Østergaard A/S und Steel Products DFT A/S (Steel Products). Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen im Vertrag oder in einer Ergänzung dazu enthalten sein.
1. Angebot und Auftragsbestätigung
Angebote von Steel Products, die keine genaue Annahmefrist vorschreiben, verfallen, sollte die Annahme des Käufers, die mit dem Angebot übereinstimmt, nicht innerhalb von einem Monat ab Angebotsdatum bei Steel Products eintreffen. Bestellungen jeglicher Art des Käufers sind erst verbindlich für Steel Products, wenn der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat. Sollte die Auftragsbestätigung von Steel Products von der Bestellung des Käufers durch Ergänzungen, Einschränkungen oder Vorbehalte abweichen, muss der Käufer innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung widersprechen.
2. Stornierung und Verschiebung von Bestellungen
Die Stornierung und Verschiebung von Bestellungen seitens des Käufers kann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit Steel Products erfolgen. Steel Products behält sich das Recht vor, die Kosten einer solchen Stornierung oder Verschiebung in Rechnung zu stellen.
3. Preise
Steel Products behält sich das Recht vor, Preise zu regulieren. Bei Schwankungen der Rohstoffpreise oder Dienstleistungen von > 5% werden die Preise ohne Vorankündigung angepasst. Sofern nicht anderweitig angegeben, verstehen sich alle Preise in dänischen Kronen oder €, zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Die Zahlung muss spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin erfolgen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzögerungszins von 2% pro Monat eingefordert, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum von Steel Products.
5. Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse. Steel Products behält sich das Recht zur Teillieferung vor, sollte nichts anderes vereinbart sein. Alle Lieferungen erfolgen gemäß Incoterms 2010. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferauftrag EXW (Incoterms 2010).
5.1. Lieferkosten
Der Käufer trägt alle Versandkosten, sollte keine andere Vereinbarungen vorliegen. 5.2 Lieferzeit und Verzögerungen
Der angegebene Liefertermin wird vom Eingang der vollständigen und endgültigen Informationen vom Käufer berechnet. Die Angabe des Liefertermins ist geschätzt und unverbindlich. Wenn Steel Products nicht innerhalb des vereinbarten Liefertermins oder innerhalb einer in Ziffer 5.4 festgelegten Lieferwoche liefert, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten. Steel Products übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Verluste aufgrund verspäteter Lieferung. 5.3. Die Gefahrenübergang
Die Gefahr des Warentransports EXW Horsens oder Nordborg übergeht mit dem Warenempfang des Käufers in Horsens bzw. Nordborg. Bei der Abholung der Ware vom Käufer vom Steel Products Lager oder Transport durch eigenen Spediteur ist der Gefahrenübergang der Ware bei der Übertragung der Ware im Steel Products Lager. 5.4. Force Majeure
Die Lieferverpflichtung von Steel Products wird verschoben, eingeschränkt oder eingestellt, wenn höhere Gewalt oder andere Umstände, die Steel Products nicht beherrschen, die Lieferung verzögert, behindert oder verhindert. Als höhere Gewalt und ähnliche Bedingungen gelten aber nicht beschränkt auf Krieg, Aufstand, Unruhen, Blockaden, Quarantänemaßnahmen, Streik, Aussperrung, Feuer, Verbot, Hinrichtung, Wetter, Verkehr und Betriebsstörungen sowie Maßnahmen jeglicher Art, die von Behörden oder mit Behörden gleichgestellten Institutionen ergriffen werden, entweder hier oder im Ausland, das in irgendeiner Weise die Freiheit von Steel Products einschränken könnte. Sofern und solange Steel Products unter den oben genannten Umständen nicht liefern kann, kann der Käufer keine Schadensersatzansprüche, z.B. Preisnachlass geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände während der Vertragslaufzeit erneut eintreten.
6. Mängel und Reklamationen
Steel Products hat das Recht und die Pflicht, innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung Mängel und Mängel am Produkt zu beheben. Bei Mängeln behält Steel Products sich das Recht vor, die Ware auszutauschen. Der Käufer ist verpflichtet die Ware umgehend zu untersuchen und Steel Products Mängel unverzüglich mitzuteilen. Sollte dies nicht sofort erfolgen, verliert der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Umtausch der Ware. Steel Products haftet nicht für Betriebsverluste, Einkommensverlust oder sonstige indirekte Verluste. Steel Products haftet nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Überlastung, ungewöhnliche Verwendung, unzureichende Wartung, fehlerhaften Betrieb, Änderungen, die ohne schriftliche Genehmigung von Steel Products vorgenommen wurden, Reparaturen oder Anpassungen zurückzuführen sind, die nicht von Steel Products vorgenommen wurden.
7. Produktlagerung
Der Käufer ist verpflichtet, eine sachgerechte Lagerung der Produkte zu sorgen, die einwandfreie Produkte sichert, entsprechend dem Schutz oder der Oberflächenbehandlung, die für die Produkte vereinbart ist.
8. Haftung
Steel Products verweist auf die geltenden Gesetze und Gepflogenheiten. Sollte Steel Products von Dritten Produkthaftung auferlegt werden, ist der Käufer verpflichtet, Steel Products im selben Umfang schadlos zu halten, wie die Haftung von Steel Products in Bezug auf die obigen Bestimmungen begrenzt ist. Sollte ein Dritter einen Anspruch gegen eine der Parteien im Rahmen der Produkthaftung geltend macht, ist diese Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
9. Rücksendung
Bei vorheriger Absprache kann mangelhafte Ware zurückgesandt werden. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiko der Rücksendung. Steel Products behält sich das Recht vor, für die Rücksendung von Waren eine Gebühr zu erheben.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der Ware geht erst mit Zahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über.
Vom Käufer bezahlte Werkzeuge sind Eigentum des Käufers. Die Werkzeuge werden auf Gefahr des Käufers von Steel Products gelagert und müssen vom Käufer versichert werden. Lagerung und Versicherung erfolgen auf Kosten des Käufers.
Steel Products behält sich das Recht vor, Werkzeuge auf Kosten des Käufers an den Käufer zurückzusenden, wenn sie innerhalb 12 Monate nicht aktiv waren.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Die Vereinbarung inklusive eventuelle Anhänge unterliegen dänischem Recht. Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen könnten, werden in erster Instanz vom Gerichtsstand von Steel Products geregelt.